Für viele Vorgänge mit besonderer rechtlicher Bedeutung verlang das deutsche Recht eine Beglaubigung oder Beurkundung.
Ich betreue Sie in allen notariellen Bereichen.
Sie möchten einen Grundstückskaufvertrag prüfen oder abschließen? Eine Klausel in Ihrem Erbvertrag erscheint Ihnen nicht schlüssig?
Ich verfüge über umfangreiche Kenntnisse mit Schwerpunkt auf den Gebieten:
Für jedes Geschäft sieht das bundeseinheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung.
Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung.
Folgende Kosten fallen beispielsweise an:
Wert: 200.000,-- EUR
Notarkosten: ca. 2.300,-- EUR,
Gerichtskosten: ca. 1.100,-- EUR
Wert: 200.000,-- EUR
zweiseitig - Notarkosten: ca. 1.100,-- EUR
einseitig - Notarkosten: ca. 350,-- EUR
zzgl. Nebenkosten von ca. 100,-- EUR
bei einem reinen Vermögen von 200.000,-- EUR
Notarkosten: ca. 350,-- EUR
zzgl. Nebenkosten: ca. 50,-- EUR