Notariat

Für viele Vorgänge mit besonderer rechtlicher Bedeutung verlang das deutsche Recht eine Beglaubigung oder Beurkundung.

Ich betreue Sie in allen notariellen Bereichen.

Sie möchten einen Grundstückskaufvertrag prüfen oder abschließen? Eine Klausel in Ihrem Erbvertrag erscheint Ihnen nicht schlüssig? 

Ich verfüge über umfangreiche Kenntnisse mit Schwerpunkt auf den Gebieten:

  • Grundstückskauf
  • Grundschulden
  • Generalvollmachten nebst Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Testamente
  • Vereins- und Registersachen
  • Erbschaftsangelegenheiten

 

 

 

Kostenordnung

Für jedes Geschäft sieht das bundeseinheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung.

Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung.

 

Folgende Kosten fallen beispielsweise an:

Grundstückskaufvertrag 

Wert: 200.000,-- EUR

Notarkosten: ca. 2.300,-- EUR,

Gerichtskosten: ca. 1.100,-- EUR

 

Testament   

Wert: 200.000,-- EUR

zweiseitig - Notarkosten: ca. 1.100,-- EUR

einseitig - Notarkosten: ca. 350,-- EUR

zzgl. Nebenkosten von ca. 100,-- EUR

 

Generalvollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung

bei einem reinen Vermögen von 200.000,-- EUR

Notarkosten: ca. 350,-- EUR

zzgl. Nebenkosten: ca. 50,-- EUR

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