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Gebühren Notare

 

Gesetzliche Basis für die Gebühren der Notare ist die Kostenordnung (KostO).

Die Gebühren der Kostenordnung sind in der Regel Wertgebühren, d.h. die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand des Geschäfts zur Zeit der Fälligkeit der Gebühren hat (Geschäftswert).

Der Geschäftswert richtet sich nach dem Hauptgegenstand des Geschäfts. Nebenleistungen (zum Beispiel Zinsen bei einer Grundschuldbestellung) sind nicht Hauptgegenstand, so daß sie bei der Geschäftswertberechnung keine Berücksichtigung finden. Genauso werden Verbindlichkeiten, die auf dem Gegenstand lasten, bei der Geschäftswertermittlung nicht abzogen. Eine Ausnahme gilt jedoch unter anderem für Testamente, Erb- und Eheverträge sowie Erbscheinsanträge.

Die Kostenordnung sieht für die Tätigkeiten des Notars (zum Beispiel Beurkundungen) verbindliche Gebührensätze vor. Zum Beispiel ist für die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Überlassungsverträgen und Ehegattentestamenten sowie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen ein Gebührensatz von 20/10 anzusetzen, für die Beurkundung von Grundschulden mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung und Einzeltestamenten ist ein Gebührensatz von 10/10 anzusetzen. Bei einer Vorsorgevollmacht wird der Gebührenansatz nach dem Vermögen des Vollmachtgebers berechnet. Bei einer sog. Patienten- und Betreuungsverfügung wird regelmäßig bei einem Gebührensatz von 10/10 einmalig der Wert jeder Verfügung mit 3.000,00 EUR angesetzt. Es errechnen sich somit bei der Beurkundung einer Patienten- und Betreuungsverfügung Beurkundungsgebühren von 48,00 EUR netto.

Ist der Geschäftswert ermittelt, läßt sich die Wertgebühr unter Anwendung des richtigen Gebührensatzes durch Ablesen der konkreten Gebühr aus der Gebührentabelle ermitteln:

Auszug aus der Gebührentabelle § 32 KostO, Fassung ab 01.07.2004 in Euro

 

Wert bis EUR  10/10 20/10     Wert bis EUR  10/10  20/10
 1.000 10 20   5.000 42 84
 11.000 54 108   20.000 72 144
 50.000  132  264    60.000  147  294
70.000 162 324   80.000 177 354
90.000 192  384   100.000 207 414
110.000  222  444   120.000  237  474
130.000 252  504   140.000  267 534
150.000 282 564   160.000  297 594
170.000  312  624   180.000  327 654
190.000  342  684   200.000 357 714
210.000 372  744   220.000 387  774
230.000  402 804   240.000  417  834
250.000  432 864   260.000 447 894
270.000  462  924   280.000 477 954
290.000 492  984   300.000 507 1.014
310.000  522  1.044   320.000  537  1.074
330.000  552  1.104   340.000 567  1.134
350.000  582  1.164   360.000  597  1.194
370.000  612  1.224   380.000  627  1.254

 

Neben den jeweiligen Gebühren können noch Auslagen wie zum Beispiel Schreibauslagen, Portokosten, Reisekosten, Pauschalen für die Übermittlung von elektronisch gespeicherten Daten sowie gesetzliche Umsatzsteuer anfallen.

 

Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

 

Falls Sie Fragen zu den Gebühren haben sollten, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

 

Die Hinweise zu den Gebühren sind nicht vollständig. Sie verschaffen lediglich einen Überblick über das Gebührensystem.