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Fachanwälte für Miet- und

 Wohnungseigentumsrecht

 

                   Matthias Meyer                                               Benjamin Herzog

                    Rechtsanwalt                                                     Rechtsanwalt

 

Für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich der Vermietung und des Wohnungseigentums sind zunehmend Spezialkenntnisse erforderlich. Die anwaltliche Praxis in beiden Teilbereichen wird immer stärker von der obergerichtlichen Rechtsprechung geprägt. Dies macht besondere fachspezifische, praxisnahe Kenntnisse unumgänglich.

Mit dem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht werden entsprechende intensive, kompakte und praxisnahe Kenntnisse dieser Spezialmaterie nachgewiesen. Der Fachanwalt umfaßt dabei alle relevanten Bereiche dieser Fachgebiete, insbesondere:

  • Wohnraummietrecht

       (bspw. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien,

       ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung,

       Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Mieterhöhung,

       Gewährleistung, Duldungspflichten

  • Gewerberaummietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Pachtrecht
  • Immobilienrecht
  • Nachbarrecht
  • Maklerrecht
  • rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Feuchtigkeit und Schimmelpilzen in Immobilien